Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein spezielles Girokonto, das vor Kontopfändungen geschützt ist. Es wurde in Deutschland eingeführt, um Schuldner vor einer vollständigen Kontopfändung und dem Verlust ihres gesamten Einkommens zu schützen.
Ein P-Konto bietet einen gesetzlichen Pfändungsschutz, der sicherstellt, dass der Schuldner über einen bestimmten Freibetrag verfügen kann, der nicht gepfändet werden kann. Der Freibetrag richtet sich nach dem pfändungsfreien Grundbetrag plus eventuellen Unterhaltszahlungen für den Schuldner und seine Familienmitglieder.
Das P-Konto ermöglicht es dem Kontoinhaber, über sein Guthaben in voller Höhe zu verfügen, ohne dass es von einem Gläubiger gepfändet werden kann. Es gewährleistet eine sichere Grundversorgung und den Zugriff auf das laufende Einkommen zur Begleichung von Lebenshaltungskosten und anderen notwendigen Ausgaben.
P-Konten können bei den meisten Banken in Deutschland eröffnet werden, und ein bestehendes Konto kann in der Regel in ein P-Konto umgewandelt werden. Jeder Schuldner hat das Recht, ein P-Konto zu eröffnen, um sich vor Kontopfändungen zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein P-Konto nur den Schutz vor Kontopfändungen bietet. Es befreit den Schuldner nicht von seiner Schuld und hat keinen Einfluss auf die weitere Durchsetzung der Forderungen der Gläubiger. Es ist ratsam, sich bei Schuldenproblemen professionelle Unterstützung wie eine Schuldnerberatung zu suchen.
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